Ambulante Hilfen zur Erziehung
Manche Familien geraten in Lebensphasen, in denen der Alltag aus dem Gleichgewicht gerät und Erziehungsfragen, Konflikte oder Krisen über den Kopf zu wachsen drohen. Unsere ambulanten Hilfen setzen genau dort an: Sie kommen zu den Familien ins gewohnte Lebensumfeld, arbeiten an konkreten Themen und stärken Eltern wie Kinder darin, ihren Weg wieder selbst zu gestalten. Im Verbund mit dem zuständigen Jugendamt bieten wir passgenaue Unterstützung statt vorgefertigter Lösungen.
„Wir akzeptieren, dass Jugendliche Fehler machen, aber wir erwarten, dass sie bereit sind, daraus zu lernen.“
Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII ist eine aufsuchende, vergleichsweise intensive Form der Unterstützung: Unsere Fachkräfte begleiten Familien über einen längeren Zeitraum direkt zu Hause und im Alltag. Gemeinsam werden Erziehungsfragen besprochen, Tagesabläufe neu strukturiert, Behördengänge vorbereitet und belastende Situationen Schritt für Schritt entlastet. Ziel ist es, die Ressourcen der Familie sichtbar zu machen und so zu stärken, dass sie ihre Aufgaben zunehmend wieder eigenständig bewältigen kann.
Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII richtet sich stärker an einzelne Kinder und Jugendliche. Eine feste Bezugsperson begleitet sie in ihrer Entwicklung, bei schulischen oder persönlichen Schwierigkeiten und beim Hineinwachsen in mehr Selbständigkeit – unter Einbeziehung des familiären Umfelds. Beide Hilfen verstehen wir als Beratungs- und Unterstützungsangebote, die nicht von außen überstülpt werden, sondern gemeinsam mit den Beteiligten entwickelt und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden.
Flexible Hilfen
Familien sind unterschiedlich – und ihre Belastungen sind es ebenso. Unsere Flexiblen Hilfen tragen diesem Umstand Rechnung, indem sie nicht in ein starres Schema gepresst, sondern individuell und bedarfsorientiert auf die jeweilige Familiensituation und die Lebenswelt der Kinder zugeschnitten werden. So entsteht ein Angebot, das sich an den realen Aufgaben und Problemen der Familie orientiert und mit ihr mitwachsen kann.
Im Zentrum steht die enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie mit den Schulen der Kinder; gerade diese Vernetzung verstehen wir als wichtigen Baustein gelingender Hilfe. Die Flexiblen Hilfen können auf Grundlage des § 27 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Vor Ort sind wir mit Standorten und festen Ansprechpersonen in Künzelsau, Niedernhall und Krautheim präsent.
Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII wendet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Sozialverhaltens in ihrem Lebensumfeld oder in der Schule bislang wenig integriert sind. In einer festen Gruppe und im geschützten Rahmen erproben sie neue Verhaltensweisen, lernen, Konflikte konstruktiv zu lösen, und erleben, dass sie dazugehören können.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt deshalb auf dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe: Die Teilnehmenden entdecken ihre eigenen Fähigkeiten und Stärken, bauen tragfähige soziale Kontakte auf und gewinnen Selbstbewusstsein. Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung zwischen Familie, Jugendamt und Schule. Angeboten wird die Soziale Gruppenarbeit unter anderem an Schulen in Künzelsau und Künzelsau-Taläcker.
Soziales Kompetenztraining und Anti-Gewalt-Training
Das Soziale Kompetenztraining (SKT) und das Anti-Gewalt-Training (AGT) richten sich vor allem an straffällig gewordene Jugendliche und junge Heranwachsende, die aufgrund einer richterlichen Weisung teilnehmen. Die Trainings sind damit eine sinnvolle Alternative zu Arbeitsstunden, Geldauflagen oder dem Jugendarrest: Statt nur zu sanktionieren, setzen sie auf Auseinandersetzung und Veränderung. Im Mittelpunkt stehen die Aufarbeitung der begangenen Straftat und ihrer Konsequenzen sowie eine Neuorientierung hin zu einer straffreien Zukunft.
Ergänzend bieten wir Trainings direkt an Schulen an, die das Klassenklima verbessern sowie Mobbing vorbeugen und bearbeiten. Unsere pädagogische Haltung ist dabei klar: Wir akzeptieren, dass Jugendliche Fehler machen – aber wir erwarten, dass sie bereit sind, daraus zu lernen. Für weitere Zielgruppen entwickeln wir auf Anfrage maßgeschneiderte Spezialkurse.
Auf einen Blick
- Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII
- Flexible Hilfen auf Grundlage von § 27 SGB VIII (Künzelsau, Niedernhall, Krautheim)
- Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII
- SKT/AGT als Alternative zu Arbeitsstunden, Geldauflage oder Jugendarrest